Alterskontrolle
Hallo Freund des guten Geschmacks!
Zum 1. April 2016 tritt ein erst kürzlich veröffentlichtes neues Jugendschutzgesetz in Kraft. Dieses wurde in die Wege geleitet um bisherige Produkte wie beispielsweise E-Shishas oder E-Zigaretten besser zu regulieren. Im Zuge dieser Umsetzung wurden jedoch auch weitere Regelungen, insbesondere die der Prüfung auf Volljährigkeit beschlossen.
Altersüberprüfung vor der Bestellung (vor Angebot)
Es hat zur Folge, dass wir künftig vor sämtlichen Bestellungen welche Tabak oder auch E-Shisha's enthalten eine Altersprüfung vornehmen müssen. Bisher konnte man diese Durchführung einfach mittels korrekter Angabe des Geburtstdatums durchführen. Künftig reicht diese Verifikation jedoch nicht mehr aus.
Artikel welche erst ab 18 Jahren angeboten werden, werden in unserem Shop unter der jeweiligen Produktansicht dementsprechend gekennzeichnet.
Daher werden wir ab 01.04.2016 eine Altersprüfung durch deinen Personalausweis, einer Dienstleistung durch Drittanbieter bzw Identitätscheck oder einem Anderen Verfahren vornehmen.
Diese Überprüfung stellt für dich nur einen minimalen Aufwand dar. Es ist lediglich von Nöten, dass du während des Bestellprozesses deine Ausweisnummer eingibst. Und auch deine Angaben wahrheitsgemäss eintippst. Bei dem Identitäscheck eines externen Dienstleisters ist kein Ausweis von Nöten.
Sonstige Daten sind nicht von Nöten. Unser System prüft indessen innerhalb weniger Sekunden ob du Volljährig bist.
Fällt die Überprüfung positiv aus erhältst du anschliesend auch direkt deine Bestellbestätigung bzw. das Paket geht in die Bearbeitung und in den Versand.
Tipp: Nutze ein Kundenkonto. Dann musst du die Verifikation lediglich einmal durchführen. Bei künftigen Bestellungen entfällt diese.
Altersüberprüfung vor der Zustellung (Übereignung)
Weiterhin müssen wir dafür Sorgen, dass das Paket nicht an Minderjährige Personen ausgeliefert wird. Dank unseres Versandes stellt dies jedoch kein Problem dar. Der Zusteller wird ebenfalls eine Altersprüfung durchführen und das Paket nur an Volljährige Personen aushändigen. (Annahmeberechtigt sind neben dem Empfänger auch andere Personen mit dem vorgegebenen Mindestalter im gleichen Haushalt)
Die Altersprüfung erfolgt anhand eines amtlichen Lichtbildausweises oder, wenn das Mindestalter aufgrund der äußeren Umstände eindeutig überschritten scheint, „auf Sicht“, gegebenfalls mit Ausweiskontrolle. Also ähnlich wie wenn du Alkohol oder nicht jugendfreie Prdukte im Ladengeschäft kaufst.